Hundepension - Yvonne Herrloch,
Im Waldring 62, 66687 Wadern-Nunkirchen
0176/78152776 – yvonne.herrloch@web.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB
1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Für die Vertragsbeziehung zwischen dem Hundehalter und der Hundepension Yvonne Herrloch gelten die nachfolgenden AGB.
2. Vertragsabschluss
Mit der Abgabe des Betreuungsvertrages durch den Hundehalter an die Hundepension Yvonne Herrloch kommt der Vertrag mit der Annahme durch uns zustande.
3. Betreuung
Das Betreuen beinhaltet die Unterbringung und Betreuung des Hundes in unserem Haus und auf unserem Gelände. Über die Vor- und Nachteile der Gruppenhaltung ist sich der Teilnehmer bewusst, was unter der Rubrik WICHTIGE INFOS nachzulesen ist. Bei auftretender Unverträglichkeit des Hundes gegenüber Artgenossen, werden wir den Hund getrennt unterbringen oder mit einem Maulkorb in der Gruppe führen. Läufige Hündinnen können nicht betreut werden. Besteht die Notwendigkeit eines Tierarztbesuches, so verpflichtet sich der Halter, alle entstehenden Kosten der Behandlung zu übernehmen. Nach Möglichkeit, werden wir vorher mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
4. Zahlungsbedingungen
Beim Bringen des Hundes sind die Kosten gleich zu bezahlen.
- bei Stornierung eines Aufenthaltes bis 15. Tag vor dem Aufenthalt entstehen Ihnen keine Kosten,
- bei Stornierung eines Aufenthaltes 14. Tag bis 8. Tag vor dem Aufenthalt werden 50% der Betreuungsvergütung fällig,
- bei Stornierung eines Aufenthaltes 7. Tag bis 4. Tag vor dem Aufenthalt, werden 80% der Betreuungsvergütung fällig.,
- bei Stornierung eines Aufenthaltes 3 Tage vorher, ist der volle Betrag zu zahlen.
5. Rücktritt durch Hundepension Yvonne Herrloch
Die Hundepension Yvonne Herrloch hat das Recht, ohne Einhaltung einer Frist, vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere wenn aus höherer Gewalt sowie Krankheit oder Unfall Gründe vorliegen. Bereits bezahlte Betreuungsvergütung werden im Falle des Rücktritts durch uns zurückerstattet, anteilig dann, wenn schon Leistungen in Anspruch genommen wurden. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
6. Haftpflichtversicherung, Impfung, Anforderungen an das Tier
Der Halter haftet für den durch den Hund entstandene Schaden. Beißeren können trotz Aufpassens nie komplett ausgeschlossen werden. Sollte Ihr Hund dennoch einen anderen Hund verletzen, kommt Ihre Haftpflichtversicherung dafür auf. Ebenso bei Beschädigungen am Inventar und Personen. Achten Sie darauf, dass Ihre Versicherung die Kosten abdeckt, wenn nicht alles übernommen werden sollte, so müssen Sie dann privat dafür aufkommen.
Der Halter versichert, dass sein Hund gesund, frei von ansteckenden Krankheiten und mit einem ausreichenden Impfschutz versehen ist. Der Impfpass ist vorzuzeigen. Jegliche gesundheitlichen und Verhaltensveränderungen sind uns ungefragt mitzuteilen. Insbesondere Beißvorfälle. Der Tierhalter versichert, dass es mit seinem Hund keine Vorfälle gegeben hat, die einer Ordnungsbehörde zur Anzeige gebracht werden musste.
7. Haftung
Der Teilnehmer ist sich darüber im klaren, dass es während der Betreuung von Hunden zu Beschädigungen an Hunden und Menschen kommen kann. Es gelten folgende Bestimmungen: Eine Haftung von Hundepension Yvonne Herrloch tritt ein, wenn ein Schaden auf Fahrlässigkeit oder Vorsatz von uns zurückzuführen ist. Die Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch für Mitarbeiter und Beauftragte von der Hundepension.
Die Hundepension Yvonne Herrloch haftet allerdings nicht
- für Schäden an dem zur Betreuung anvertrautem Tier
- für mögliche Schäden insbesondere Personen- und Sachschäden Dritter
- für die Folgen einer unbeabsichtigten Deckung
- für das unverschuldete Entweichen des Hundes und dadurch entstehende Schäden und gesundheitliche Folgen. Darüber hinaus gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
- für das Versterben des Hundes während der Betreuung
8. Datenschutz
Die Hundepension Yvonne Herrloch erhebt und verwendet Daten gemäß den datenschutzmäßigen Bestimmungen. Die Datenerhebung und Verwendung zu Zwecken Werbung und Marktforschung, wie auch die Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Fotos und Aufnahmen die von Besuchern gemacht werden, bedürfen der Erlaubnis der Hundepension Yvonne Herrloch und dürfen nur zu privaten Zwecken genutzt werden.
9. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.